Zahlungsaufforderung von National Inkasso im Auftrag der Western Finance Company SA erhalten – was steckt dahinter?

Verbraucher erhalten immer wieder Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen wegen angeblich offener Forderungen aus Mitgliedschaften auf Dating- oder Kontaktportalen. Häufig wird dabei eine Forderung von National Inkasso geltend gemacht, die im Auftrag der Western Finance Company SA eingezogen werden soll. Für Betroffene stellt sich dann die Frage, wer hinter dieser Firma steckt und weshalb überhaupt eine Zahlungsforderung besteht.

Was macht die Western Finance Company SA?

Die Western Finance Company SA tritt im Zusammenhang mit verschiedenen Online-Dienstleistungen und Datingportalen in Erscheinung. Nach den vorliegenden Informationen werden Forderungen aus kostenpflichtigen Mitgliedschaften, Abonnements oder Nutzungsverträgen auf Kontakt- und Datingplattformen verwaltet oder angekauft. Die Gesellschaft macht dabei regelmäßig Zahlungsansprüche geltend, wenn aus ihrer Sicht vereinbarte Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt wurden.

In vielen Fällen berichten Verbraucher, dass sie sich auf einer Datingplattform registriert haben und später mit Kostenforderungen konfrontiert wurden. Teilweise wird dabei darüber gestritten, ob tatsächlich ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist oder ob den Nutzern die Kostenpflicht ausreichend deutlich angezeigt wurde.

Warum erhalten Betroffene Zahlungsaufforderungen?

Eine Zahlungsaufforderung wird in der Regel versandt, wenn nach Auffassung des Unternehmens ein wirksamer Vertrag über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen wurde und die vereinbarten Beiträge nicht beglichen wurden. Wird die Forderung nicht bezahlt, kann das Unternehmen ein Inkassobüro mit dem Forderungseinzug beauftragen.

Gerade bei Datingportalen kommt es jedoch immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten über den Vertragsabschluss, die Laufzeit eines Abonnements, automatische Verlängerungen oder die Wirksamkeit einer Kündigung. Nicht selten sind Verbraucher überrascht, dass aus einer zunächst kostenlosen Registrierung später eine kostenpflichtige Mitgliedschaft entstanden sein soll.

So reagieren Sie richtig:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen beeinflussen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine kostenpflichtige Mitgliedschaft oder Vertrag tatsächlich entstanden ist oder welche Umstände dem Vorgang überhaupt zugrunde liegen. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich per Einwurf-Einschreiben und auch per Email widerrufen, gekündigt und wegen Irrtum angefochten werden. Hierüber sollte dann auch das eingeschaltete Inkassobüro informiert und die Forderung vorläufig zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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